Die EU-Einlagensicherung schützt Bankkunden innerhalb der Europäischen Union vor dem Verlust ihrer Gelder im Falle einer Bankeninsolvenz. Sie ist ein zentrales Element des europäischen Finanzschutzes und gilt in allen Mitgliedsstaaten einheitlich.
Gemäß der EU-Richtlinie 2014/49/EU sind Einlagen bis zu 100.000 € pro Kunde und Bank gesetzlich abgesichert. Diese Garantie gilt unabhängig davon, ob die Bank ihren Sitz in Deutschland, Spanien, den Niederlanden oder einem anderen EU-Land hat.
Im Insolvenzfall einer Bank greift der jeweilige nationale Einlagensicherungsfonds – beispielsweise:
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in Deutschland die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB),
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in Spanien der Fondo de Garantía de Depósitos (FGD),
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in den Niederlanden das Depositogarantiestelsel (DGS).
Die Auszahlung der gesicherten Beträge erfolgt in der Regel innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Eintritt des Sicherungsfalls. Zusätzlich kann in besonderen Situationen (z. B. Immobilienverkauf, Abfindungen, Sozialleistungen) eine vorübergehende höhere Absicherung gelten.
Damit bietet die EU-Einlagensicherung Anlegern ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen – egal in welchem EU-Land sie ihr Festgeld oder Tagesgeld anlegen.
